Kein Urteil bei Röthlin gegen Steffny
Viktor Röthlin hatte die Laufzeitschrift Spiridon verklagt, weil die ihn in einem Text des Dopings verdächtigt hatte. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Berlin Steffny aufgefordert, drei Behauptungen richtigzustellen. Das reichte Röthlin nicht.