Medaillenvorgaben müssen öffentlich sein
Die Beschwerden gegen die Veröffentlichung sind verworfen: Die Medaillenvorgaben der deutschen Sportverbände haben öffentlich zu sein. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit müssen auch die Vorgaben veröffentlicht werden, die in den kommenden Monaten für die Olympischen Sommerspiele in Rio 2016 festgelegt werden. Und: Die Kosten für die Verfahren tragen das Innenministerium und der DOSB. Mehr Hintergründe zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin gibt’s im WAZ-Rechercheblog. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das Urteil in voller Länge auch hier: